Führerscheinklassen

Wir bilden aus

Anhand der Tabelle bekommst Du eine Übersicht über die von uns angebotenen Führerscheinklassen.

 

AM

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 CM³ (Verbrennungsmotor)
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
 
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ (Fremdzündung)
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
 
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ (Fremdzündung)
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg

A1

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: 
AM

Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW

A2

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: 
AM, A1

Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
 
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1 erforderlich)

A

Mindestalter: 20 Jahre, 21 Jahre oder 24 Jahre*
Eingeschlossene Klassen: 
AM, A1, A2

- Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz A2 erforderlich)
 
* Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21, wenn nur Trikes gefahren werden
- 24 beim Direkterwerb
 
Krafträder
- Hubraum über 50cm³ oder
- bbH über 45 km/h
 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15 kW
 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotor) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW 

B

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleitenden Fahren ab 17 (BF 17), 18 Jahre beim Direkterwerb
Eingeschlossene Klassen: 
AM, L

Kraftfahrzeuge*
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
* ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1 oder A
 
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg 

B96

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleitenden Fahren ab 17 (BF 17), 18 Jahre beim Direkterwerb
Eingeschlossene Klassen: 
keine

- Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt
- keine Prüfung, aber eine Schulung erforderlich
 
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250kg 

B196  

            
Mindestalter: 25 Jahre und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Eingeschlossene Klassen: keine
 
- Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "196" erteilt.
- keine Prüfung aber eine Schulung erforderlich
- kein Aufstieg auf A2 möglich
 
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg 

 BE

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleitenden Fahren ab 17 (BF 17), 18 Jahre beim Direkterwerb
Eingeschlossene Klassen: 
keine

- Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B
- keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung muss sein
 
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750kg, aber max. 3.500 kg

 L

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

 Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
 
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger  

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: 
keine

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.